Verlängerung der Sendeerlaubnisse von 104.6 RTL und Berliner Rundfunk
PRESSEMITTEILUNGIn seiner Sitzung am 31. Oktober 2011 hat der Medienrat beschlossen, für beide
Sender die Sendeerlaubnis um eine weitere Lizenzperiode von sieben Jahren zu
verlängern. Beide Sender werden ihre Programme wie bisher fortführen.
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Für beide Verlängerungen war eine Ausschreibung erforderlich, da sowohl für das am 9. September 1991 gestartete Programm von 104.6 RTL als auch für den seit dem 1. Januar 1992 sendenden Berliner Rundfunk die Sendeerlaubnis bereits zweimal um jeweils einen vollen Lizenzzeitraum verlängert worden war (§ 29 Abs. 3 Satz 2 MStV).
Es handelt sich im Einzelnen um die folgenden UKW-Hörfunkfrequenzen:
Berliner Rundfunk:
91,4 MHz am Standort Berlin-Alexanderplatz
100,9 MHz am Standort Casekow
102,2 MHz am Standort Cottbus-Stadt
104,2 MHz am Standort Booßen
104.6 RTL
104,6 MHz am Standort Berlin-Alexanderplatz
89,5 MHz am Standort Elsterwerda
88,0 MHz am Standort Finsterwalde
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Für beide Verlängerungen war eine Ausschreibung erforderlich, da sowohl für das am 9. September 1991 gestartete Programm von 104.6 RTL als auch für den seit dem 1. Januar 1992 sendenden Berliner Rundfunk die Sendeerlaubnis bereits zweimal um jeweils einen vollen Lizenzzeitraum verlängert worden war (§ 29 Abs. 3 Satz 2 MStV).
Es handelt sich im Einzelnen um die folgenden UKW-Hörfunkfrequenzen:
Berliner Rundfunk:
91,4 MHz am Standort Berlin-Alexanderplatz
100,9 MHz am Standort Casekow
102,2 MHz am Standort Cottbus-Stadt
104,2 MHz am Standort Booßen
104.6 RTL
104,6 MHz am Standort Berlin-Alexanderplatz
89,5 MHz am Standort Elsterwerda
88,0 MHz am Standort Finsterwalde
Veröffentlicht von Stephan Fischer am 01.11.2011
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